Häufig gestellte Fragen

Bei uns soll keine Ihrer Fragen offen bleiben. Die häufigsten Fragen unserer Patienten und deren Antworten haben wir für Sie zusammengefasst.

Zur Therapie

Wann ist Physiotherapie sinnvoll?

Prinzipiell ist Physiotherapie immer sinnvoll. Bei Problemen mit Bewegungsabläufen, Bewegungseinschränkungen, Schmerzen, zum Aufbau der Muskulatur, vor oder nach Operationen, bei Verletzungen oder zur Prävention. Die Physiotherapie kann Ihnen auch dabei helfen, Ihre sportlichen Leistungen zu verbessern.

Wie viele Behandlungen sind notwendig?

Da wir mit konstanten Evaluationen arbeiten, können wir keine genaue Aussage treffen, wie viele Behandlungen notwendig sind. Wir achten stets auf die individuelle Situation des Patienten und dessen Gesundheitszustand.

Was ist bei Heilmittelverordnungen zu beachten?

Nach Ausstellung der Verordnung muss das Rezept innerhalb der nächsten 28 Tage begonnen werden. Danach verliert es seine Gültigkeit. Nachträglich geänderte Rezepte sind mit der Kasse abrechenbar, jedoch muss jegliche Änderung jeweils mit dem Datum, Stempel, der Unterschrift des Arztes genehmigt werden. In der Regel dürfen nur Rezepte mit 6 Behandlungseinheiten verschrieben werden. Besonderheiten stellen der BVB (besonderer Behandlungsbedarf) und der LHB (langfristiger Heilmittelbedarf) dar. Welche Diagnosen in diese Sparte fallen, ist von den Kassen genau geregelt. Behandlungen mit mehreren Heilmittelverordnungen zugleich sind nur dann möglich, wenn unterschiedliche ICD-Codes (Diagnosen) vom Arzt eingetragen wurden.

Werde ich bei jedem Termin von einem anderen Physiotherapeuten behandelt?

In der Regel achten wir darauf, dass bei der Terminvergabe alle Behandlungen auf einen Physiotherapeuten gelegt werden, sodass kein Therapeutenwechsel stattfinden sollte. Ausnahmen stellen jedoch Urlaub, Krankheit oder Fortbildungen dar.

Zur Ihrem Termin

Wie vereinbare ich einen Termin in der Praxis?

Vereinbaren Sie einen Termin unter Angabe Ihrer Rezept-Daten direkt online.

Wir melden uns anschließend bei Ihnen.

Oder Sie rufen uns an und sprechen Ihr Anliegen und Ihre Kontaktdaten auf den Anrufbeantworter und wir melden uns zum nächstmöglichen Zeitpunkt bei Ihnen zurück.

Was muss ich bei meinem 1. Termin beachten?

Bei Ihrem ersten Termin steht die Organisation (Patientenaufnahme, Aufklärungsbogen und Terminvergabe) und die ausführliche Befundung Ihrer individuellen Problematik im Vordergrund. Wir möchten Sie darum bitten, den Aufklärungsbogen auszufüllen und uns vorab per E-Mail an info@rehab-physio.de zu zusenden, oder ausgedruckt und ausgefüllt bei Ihrem ersten Termin mitzubringen. So können wir wertvolle Zeit sparen, die wir dann in die Befundung einbringen können.

Was muss ich zur Behandlung mitbringen?

Nehmen Sie bitte zur Behandlung die ärztliche Verordnung, falls Sie von der Zuzahlung befreit sind, Ihren Befreiungsnachweis und den ausgefüllten Aufklärungsbogen mit. Falls vorhanden bringen Sie bitte relevante Dokumente wie Befunde, Röntgenaufnahmen oder OP – oder Entlassungsberichte zur ersten Behandlung mit. Ein eigenes Handtuch müssen sie nicht mitnehmen, da wir Ihnen diese während der Behandlungsperiode zu Verfügung stellen.

Was soll ich zu den Behandlungen anziehen?

Je nach Behandlung können Sie in Alltagskleidung kommen oder sollten sich sportliche und bequeme Kleidung anziehen. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Art von Kleidung die richtige ist, fragen Sie gerne nach oder nehmen Sie einfach Wechselkleidung mit.

Wie lange dauert eine Behandlung?

Die Behandlungen sind je nach Anwendung unterschiedlich. Die meisten Therapien dauern in der Regel 20 Minuten. Es gibt jedoch Ausnahmen wie zum Beispiel Bobath (KG ZNS), KG ZNS Doppelbehandlung, KG Doppelbehandlung oder Manuelle Lymphdrainage, bei denen eine Sitzung länger dauert. Dies können Sie vorab bei uns erfragen oder es wird Ihnen dann beim ersten Termin mitgeteilt.

Zur Abrechnung

Fällt eine Rezeptgebühr für Kassenpatienten an?

Die Rezeptgebühr ist ein gesetzlich vorgeschriebener Eigenanteil (SGB V § 32) und beinhaltet in der Regel einen Betrag von 10 € Verordnungsgebühr pro Rezept und 10 % des Rezeptwertes. Der Betrag kommt nicht der Praxis zu Gute, sondern wird von den Krankenkassen erhoben. Wir dienen nur als Übermittler. Sie erhalten von uns eine Rechnung, welche nach Vorschrift zum ersten Termin mit EC-Karte oder Rechnung bezahlt werden muss.